Abgeschickt von Andreas K. am 28 November, 2005 um 19:24:08
Beispielfall:
Bei einem Wohnungskauf werden nach Abschluß des Kaufvertrages Mängel bekannt, die vor dem Notartermin noch nicht ersichtlich bzw. bekannt waren.
statt Neubau des Kellers >alte Außenwände im Keller (vom Vorgebäude)
Kann der Käufer noch eine Kaufpreisminderung oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen, wenn der Kaufpreis von ihm noch NICHT gezahlt wurde (Kaufvertrag=unterschrieben)?