Abgeschickt von M.N. am 23 Februar, 2005 um 15:21:58
Hat man einen Eingeschränkten Prüfungsmaßstab bei Begehren einer Baugenehmigung nach § 73 Bau GB für zwei zusätzliche Garagen auf einem bereits genehmigten Campingplatz(Da dieser ja als Sonderbau angesehen wird)oder gilt das dann nicht als Sonderbau und richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften?