Abgeschickt von Christian am 21 November, 2005 um 11:46:13
Kennt sich jemand aus, wie bei einer Grenzbebauung in Schlewig-Holstein die zulässigen Gebäudemaße auszulegen sind?
Uns sind 9m max. Länge und 2,75m max. Höhe bekannt. Bei der Höhe würde mich die Auslegung interessieren: Max Höhe an einem Punkt oder durschnittliche Höhe? Gemessen auf der Grenze oder bezogen auf das gesamte Gebäude? Wie wird bspw. bei einem Giebeldach einer Gareage gemessen?