Abgeschickt von Jonas am 14 November, 2005 um 14:13:34
Antwort auf: Re: Wohnflächenverordnung von Rudi am 07 Juni, 2005 um 22:53:28:
Hallo !
Habe diesen Thread mit Interesse gelesen und möchte nocheinmal nachhaken:
Gehört jetzt definitiv die Grundfläche der Treppe nicht zur Wohnfläche ? Das wäre aus meiner Sicht schwer nachvollziehbar, da ich zumindest die Schrägen unter der Treppe (1- und 2m - Regel), sowie den Raum (Stufen) auf der Treppe nutzen kann. Wo ist hier der Sinn ? Gibt es hier Urteile, bzw Auslegungsspielraum ?
Gruß,
Jonas