Re: Notarbeschwerde beim Landgerichtspräsident


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Abgeschickt von Stefan am 06 April, 2005 um 07:43:04:

Antwort auf: Re: Notarbeschwerde/Grundbucheintragung von Stöwe-Marquardt am 02 Maerz, 2005 um 15:20:09:

Hallo,

ich würde mich sowohl bei der Notarkammer als auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in diesem Fall der Landgerichtspräsident Frankfurt) beschweren.

Habe ich in meinem Fall auch gemacht (der Notar hat ein Vertrag entworfen, in dem ich ohne Grundbucheintrag - auch ohne Vormerkung - vorab zahlen sollte und mir hierzu gesagt, dies sei risikolos; da ich damals rechtlich unbewandert war, hatte ich dies geglaubt).
Ein später hinzugezogener Anwalt hatte mich auf diesen Unsinn hingewiesen und alle Zahlungen gestoppt. Bei einer Bauträgerpleite wären meine gezahlten Beträge vollständig weg gewesen und der Traum von der Wohnung für alle Ewigkeit geplatzt.

Die Beschwerde war sehr erfolgreich! Der Notar hat anschließend seine Kanzlei geschlossen.

Gruß Stefan




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