Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Oktober, 2005 um 14:21:52
Antwort auf: Umwehrungen entlang Wasserflächen von Elke am 24 Oktober, 2005 um 13:49:09:
Meines Wissens sind entlang von Ufern baurechtlich Umwehrungen nicht zwingend erforderlich und daher auch keine definierten Regeln zu finden. Würde bei einem Schwimmbad, Schiffs-Anlegeplatz usw. auch keinen Sinn machen. Für Brücken o. ä. gelten aber wieder die Regelungen der BauO. Höhenbezug ist mir aber auch da unbekannt; vermutlich bis OK Wasser.
: Wer kann mir mit Informationen zu Absturzsicherungen / Umwehrungen entlang Wasserflächen weiterhelfen?
: Bei angrenzenden Geländeflächen, die 1 m tiefer liegen, muss i.d.R. eine Umwehrung von mind. 90 cm Höhe angebracht werden. Wie verhält sich diese Sachlage, bei angrenzenden Wasserflächen? Gilt dann auch die 1m-Regel? Wird dann die Höhe zwischen Uferkante und Wasseroberfläche / Wassergrund gemessen?
: Spielt es eine Rolle, wie tief das Wasser ist? Ab welcher Tiefe muss im öffentlichen Raum eine Umwehrung angebracht werden?
: Und vor allem, wo findet man Richtlinien hierzu? In den LBOs kann ich hierüber leider nichts finden!
: Vielen Dank schon mal,
: Elke