Abgeschickt von Adams am 05 April, 2005 um 08:54:06:
Ich habe viel Ärger mit meinem Reihenhaus, weil an allen Ecken und Kanten Mängel aufgetaucht sind. Inzwischen habe ich mich von Bekannten beraten lassen und sehe mich letztlich einem langjährigen Prozess ausgeliefert. Was ist in diesem Zusammenhang der Unterschied zwischen Gewährleistungsansprüchen und Prospekthaftungsansprüchen? Macht man immer beides geltend?