Abgeschickt von Holger Sauer am 04 April, 2005 um 22:35:52
Antwort auf: Dachüberstand und nicht überbaubare Fläche von Torsten Köhler am 04 April, 2005 um 16:48:51:
Maßgebend ist das aufgehende Mauerwerk, aber nicht untergeordnete Vorsprünge und Dachüberstände. Falls Sie Fragen bezüglich der Bebaubarkeit des Grundstücks haben, sollten Sie sich immer an das zuständige Bauordnungsamt wenden.