Mindestbreite Wegerecht


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Abgeschickt von Kurt Aulenberg am 24 September, 2005 um 11:47:18

Wenn in einer Eintragungsbewilligung, die Grundlage eines Wegerechts ist, nur der Ort (z.B. "Südgrenze") und die Art ("zum Begehen und Befahren") eines Wegerechts steht, gibt es dann eine Mindestbreite, die man dem Nutzer zugestehen muss, auch wenn das begünstigte Grundstück nicht bebaut ist und auch kein Bauland ist?



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