Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 September, 2005 um 12:31:50
Antwort auf: Handwerkerrechnung von josch am 22 September, 2005 um 11:51:38:
Die Laufzeit Verjährung der (Schluß-)Rechnung BEGINNT erst nach Erstellung und Übersendung an den Auftraggeber.
: Hallo!
: wann verjährt eine Handwerkerrechnung?
: 1. gegenüber einer privatperson
: 2. einer anderen Firma
: zB.: Baumaßnahme wurde in 2003 durchgeführt,
: letzte Abschlagszahlung wurde in 12.03 gestellt
: und in 01.04 bezahlt.
: eine schlußrechnung wurde bis zum heutigen Tag nicht angefertigt.
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