Abgeschickt von Olly am 05 September, 2005 um 14:36:09:
Die Regelung des § 35 III BauGB ist nicht abschließend.Kann man z.B. auch Verstöße gegen Vorschriften der BauNVO darunter fassen?
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Text: : Die Regelung des § 35 III BauGB ist nicht abschließend. : Kann man z.B. auch Verstöße gegen Vorschriften der BauNVO darunter fassen?
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