Abgeschickt von MiA am 01 September, 2005 um 09:27:53:
Hallo zusammen!
Wenn man einen Bebauungsplan hat, der viel zu konkret ist, weil er z.B. vorschreibt, dass ein Hotel mit 60 Betten zu errichten ist, verstößt er gegen § 9 BauGB.
Allerdings ist mir nicht klar, wie ich in einem solchen Fall argumentieren kann.
Kann mir einer da weiterhelfen?