fehlende Baugenehmigung


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Abgeschickt von Mareike am 30 August, 2005 um 16:48:31:

Sollte ein Stallgebäude aus Holz zur Unterbringung von Tieren bereits vor mehr als 10 Jahren ohne Baugenehmigung errichtet worden sein, kann es zum jetztigen Zeitpunkt immer noch "illegal" sein? In wie weit gibt es eine Art Duldung? Kann noch ein Bußgeld oder eventuell ein Nutzungsentzug erteilt werden?
Wo kann man dies nachschlagen, denn die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz gibt dazu nichts näheres an. Oder betrifft dies Regelungen des allgemeinen Verwaktungsrechts?
Vielen Dank



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