Abgeschickt von Chorma am 21 Februar, 2005 um 16:30:12
Antwort auf: Grundstückskauf - Freistellungsverpflichtung von Meinschien am 19 Februar, 2005 um 01:21:52:
Auf Versprechungen würde ich mich nicht verlassen. Zumindest sollte im Kaufvertrag aufgenommen werden, dass der Verkäufer für die Löschung der Leitungsrechte einsteht.