Abgeschickt von Thomas am 20 August, 2005 um 08:56:14
Antwort auf: Re: Teil-Dachausbau ohne Baugenehmigung von Dirk Baumeister am 18 August, 2005 um 09:05:41:
: Muss der Teilausbau überhaupt angemeldet werden, wenn der Dachboden momentan lediglich zu Abstellzwecken genutzt wird und eine Wohnraumnutzung in nächster Zeit nicht geplant ist?
: Eine nachträgliche Genehmigung ist dann möglich, wenn der Ausbau grundsätzlich genehmigungsfähig, d. h. an dieser Stelle zulässig ist.
: : Was kann passieren, wenn ein Dachausbau ohne Fassadenänderung aus Unwissenheit ohne Baugenehmigung bereits in Teilen (Heizung, Trennmauern, Isolierung, Strom, Rohinstallation) erfolgt ist? Ist eine nachträgliche Genehmigung möglich?