Abgeschickt von Andreas Risch am 16 August, 2005 um 12:28:51
Antwort auf: Nutzungsänderung von Juliane am 11 Juni, 2005 um 21:33:57:
Nutzungsänderung
Auch die bloße Änderung der Nutzungsart - ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig. Beispiele: Ungenutzter Dachraum in Wohnraum, Wohnung in Büro, Lebensmittelladen in Gaststätte, Blumenladen in Möbelgeschäft.
Quelle: http://www.stadt-koeln.de/bol/bauen/produkte/00150/
Für Hallen mit einer Größe über 1000qm können noch andere Vorschriften gültig sein.