Abgeschickt von Heiko Hoffmann am 15 August, 2005 um 11:54:22
Hallo,
Wenn bei einem BGB Vertrag für eine DHH eine Terminüberschreitung für den vertraglich fixierten Fertigstellungstermin auftritt, wären dann "ersparrte" Hypothekenzinsen ein auszugleichender Vorteil ? Bzw. mindern diese ersparten Zinsen die in diesem Zeitraum (ab Fertigstellungstermin) anfallende Miete und Zinsen für die Zwischenfinanzierungen?