Abgeschickt von Gerald Krieger am 14 August, 2005 um 12:25:48
Hallo,
Standort NRW. Wir haben unsere Terasse erneuert und im Zuge dessen eine neue Treppe in den Garten angelegt. Breite von 2m (Terasse)- 2,40m (Garten), 8 Stufen, Tritthöhe ca. 18cm, Stufentiefe (Trittfläche) 50cm.
Ist für die Treppe ein Geländer erforderlich? Ich habe mal in die Landesbauordnung NRW reingeschaut, bin mir aber nicht sicher, ob § 36 sich auch auf Aussenanlagen bezieht.
Vielen Dank im voraus!
Gerald Krieger