Abgeschickt von Nils Jagnow am 11 August, 2005 um 10:50:33
Antwort auf: Re: Vorgeschriebene Mindeshöhe bei Wohnräumen? von Cintia am 11 August, 2005 um 10:09:07:
Hallo,
im § 34 BauO BW steht folgendes:
§ 34 Aufenthaltsräume
(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Nutzung ausreichende Grundfläche haben. Die lichte Höhe muß mindestens betragen:
1. 2,2 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche, wenn die Aufenthaltsräume
ganz oder überwiegend im Dachraum liegen; dabei bleiben Raumteile mit einer
lichten Höhe bis 1,5 m außer Betracht,
2. 2,3 m in allen anderen Fällen.
Also, 2,30 müssen schon sein!
Den § 34 der BauO BW finden Sie unter: http://www.baurecht.de/landesbauordnungBaden-Wuerttemberg.html#Aufenthaltsraeume