Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 August, 2005 um 08:36:27
Antwort auf: Bauzeitenplan von Harald Schaffel am 08 August, 2005 um 20:00:35:
Nein, er muß den vereinbarten Endtermin halten.
Bei Eigenleistungen müssen die Beginn- und Fertigstellungstermine "frühzeitig" abgestimmt/vereinbart werden.
: Muß ein GU den einzelnen Bauherren einen Bauzeitenplan aushändigen?