Abgeschickt von Thomas am 08 August, 2005 um 22:53:35
Guten Abend,
wir sind zur Zeit in der Planung eines EFH (1 1/2 geschossig) und möchten durch einen möglichst hohen Drempel/Kniestock und eine starke Dachneigung den nutzbaren Raum im OG und DG erhöhen.
Gibt es dafür in Schleswig-Holstein Maximalwerte, die nicht überschritten werden dürfen?
Bei Viebrock haben wir bereits Häuser mit einem Kniestock von 1,22m und einem Dachwinkel von 48°gesehen.
Hinzu kommt, dass das Haus auf beiden Seiten gerade mal den in S.-H. geforderten Mindestabstand von 3 Metern einhält.
Vielen Dank im Voraus für die hilfreichen Antworten.