Abgeschickt von Helmut am 08 August, 2005 um 21:55:47
Hallo,
ich bin Eigentümer einer EG Wohnumg in einem 3-Familienhaus in NRW. Jetzt möchte ich in einer
Ecke ein Gartenhaus (ca. 2m*1,6m) aufstellen und den
Untergund (Rechteckpflaster) durch eine Fachfirma verlegen lassen. Ein Miteigentümer gab mir bereits den Hinweis, dass ich mind. 50cm. zur Hauswand einhalten muss. Stimmt das?