Schaden durch Einsturtz des Nachbargebäudes


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Abgeschickt von Herbert Kather am 02 August, 2005 um 21:47:25

unser Werkstattgebäude hat mit der Scheune des Nachbarn eine Giebelwand. Die Giebelwand gehört dem Nachbarn und steht auf dessen Grundstück. Durch den Einsturtz der Scheune des Nachbarn steht nun der Giebel frei und ist ungeschützt (Schlagseite). Weiter wurden von unserem Dach die Eindeckung sowie zwei Sparren beschädigt. Wer ist für die Trockenlegung bzw. die Instandsetzung der Giebelwand sowie die Beseitigung der Wasserschäden zuständig?
Vielen Dank



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