Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2005 um 17:54:51
Antwort auf: von Michael am 02 August, 2005 um 14:45:44:
Wenn die Größe des Gebäudes, die Geschossigkeit und die daraus resultierenden Grenzabstände eingehalten sind ... kann das schon sein.
: Hallo,
: viellicht kann mir hier jemand helfen.
: Wir besitzen ein recht kleines Grundstück in Salzgitter/Niedersachsen und schon beim Kauf war eigentlcih klar, dass direkt an unseren Garten angrenzend ein weiters Haus entstehen würde.
: Seit kurzen wird nun, in 3,6 Meter Abstand von der Grundstücksgrenze, eine neues Doppelhaus gebaut.
: Das Problem, welches wir damit haben ist nun, dass im 1. OG zwei Gauben (je eine pro DHH) gebaut werden, in denen nicht Fenster sondern gleich Balkontüren eingebaut werden - Mit dem Ergebnis, dass wir uns weder im Garten, noch im Wohnzimmer, noch im Schlafzimmer bewegen können, ohne dass von gegenüber alles bis ins letzte Detail beobachtet werden kann.
: Ist diese Art von Bebauung überhaupt zulässig ?
: Es kann doch irgendwie nicht sein, dass ich mich in meinen eigenen 4 Wänden nur noch unbeobachtet bewegen kann, wenn ich die Jalousien herunter lasse ...
: Grüsse Michael