Abgeschickt von Rainer Lang-Ae am 28 Juli, 2005 um 10:39:01
Guten Tag,
hat eine Gemeinde das Recht, bei Errichtung eines öffentlichen Weges am privaten Grundstück entlang Sichtschutzhecken auf dem privaten Grundstück zu errichten ? Kann die Gemeinde durch einen Bebauungsplan ein solches Recht quasi erzwingen ?
Danke und Gruss
R.Lang-Ae