Abgeschickt von Trixie am 27 Juli, 2005 um 22:47:21
Wenn zu einem Grundstück unter anderem eine Garage gehört, auf der zu Gunsten des Nachbarhauses eine Baulast "zur uneingeschränkt zur dauernden Benutzung" eingeräumt wurde (sonst hätte Nachbar in der Vergangenheit keine Baugenehmigung für das Nachbarhaus erhalten), kann dann der Grundstückseigentümer, der hierfür die Baulast gewährt hat eine Miete/Entschädigung für die Nutzung der Garage vom Nutzer verlangen?
Hat man als "Belasteter" also nur Nachteile, wie z. B. Instandsetzung, Aufwand der Grundsteuer etc. ohne diese weitergeben zu können? Heißt hier "uneingeschränkt" auch unentgeltlich oder kann mir jemand sagen, wie diese Formulierung im genannten Zusammenhang zu interpretieren ist?
Danke für ein Tipp oder weitere Hinweise!!!!
Trixie