Re: Instandhaltung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von O.Wegener am 01 April, 2005 um 10:54:32:

Antwort auf: Instandhaltung von Martin Feierabend am 30 Maerz, 2005 um 22:52:27:

Nein sie können diese Mauer nicht auf seine Kosten reparieren lassen auch nicht wenn eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel verstrichen ist, weil es fremdes Eigentum ist und Selbstjustiz verboten ist. Also setzen sie in beweisbarer Form eine Frist zur Beseitigung. Läßt der Nachbar die Frist verstreichen, so wird eine Klage auf Unterlassung fällig. So ist das halt!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]