Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Juli, 2005 um 09:52:16
Antwort auf: Überdachter Sitzplatz von C. Huschens am 27 Juli, 2005 um 08:07:57:
Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes liefert Informationen zu Gebäuden, Bauteilen usw. die in den Abstandflächen zulässig sind. Meist sind diese Dinge in den ersten Paragraphen (NRW: BauONW §6) enthalten. Die Bauordnungen sind auf dieser Homepage unter "Gesetze" hinterlegt.
: Hallo,
: ich habe im vergangenen Jahr auf meiner Terasse eine
: Teilüberdachung angebracht und diese fast bis auf die
: Grundstücksgrenze (Abstand ca. 50 cm) aufgestellt.
: Ich bin mir sicher gelesen zu haben, daß eine Sitz-
: platzüberdachung ohne Grenzabstand gebaut werden darf,
: weiß aber leider nicht mehr wo ich diese Information
: gefunden habe. Kann mir hier jemand weiterhelfen ??