Abgeschickt von Uwe Luhmann am 26 Juli, 2005 um 16:02:00
Antwort auf: B-Plan eine Satzung?! von Florian am 21 Juli, 2005 um 18:51:57:
Nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
"Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans"
heißt es:
"(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung."
Demgemäß stellt der Bebauungsplan eine abstrakt generelle Norm da. Ein Bebauungsplan kann niemals ein Verwaltungsakt mit einer Einzelfallregelung sein.
Gruß
Uwe Luhmann