Abgeschickt von Chorma am 26 Juli, 2005 um 11:32:35
Antwort auf: verkauf von eigentumswohnung/rückabwicklung von norbert am 25 Juli, 2005 um 15:13:44:
Regelmäßig ist bei solchen Verträgen die Gewährleistung ausgeschlossen. Arglist dürfte mangels Kenntnis nicht vorliegen. Daher besteht auch kein Rücktrittsrecht.