Re: Nutzungsänderung? Hobbyraum=Wohnraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juli, 2005 um 17:37:13

Antwort auf: Nutzungsänderung? Hobbyraum=Wohnraum von rfh am 21 Juli, 2005 um 15:03:04:

Für Aufenthaltsräume werden in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes Anforderungen an Höhe, Belichtung usw. gestellt. Wenn die Räume diese Anforderung erfüllen, steht i. d. R. einer Nutzung als "Wohnraum" nichts entgegen. Üblicherweise werden die Räume in Kellergeschossen und Souterrains aber mit "Hobby", "Hausarbeit" oder ähnlich benannt, da sie diese Anforderungen eben nicht erfüllen. Die Anrechnung auf die Wohnfläche stellt hier keinen Nachweis dar.

: Hallo zusammen,

: Wenn lt. Baubeschreibung Kellerräume als Hobbyräume dargestellt sind, diese bereits in der Wohnflächenberechnung als Gesamtwohnfläche deklariert sind, ist es dann bei echter wohnlicher Nutzung als Wohnraum eine Nutzungsänderung entsprechend dem Baurecht???

: Hat jemand eine Idee dazu wo ich darüber etwas finden kann? Oder weis gar jemand etwas darüber? Danke vorab,

: Gruß RFH





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