Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Juli, 2005 um 17:17:51:
Antwort auf: kontrolle durch bauamt´mitarbeiter von knau am 19 Juli, 2005 um 18:19:00:
unangemeldet gar nicht, allerdings sollten die Auflagen kurzfristig umgesetzt werden, da bei Gefährdung der Sicherheit auch die Nutzung generell untersagt werden könnte.
: hallo,
: wenn eine wohnung/ein Haus neu/ausgebaut wird, und auflagen durch das bauamt gesetzt wurde, wie oft darf ein mitarbeiter des bauamtes zur kontrolle dieser auflagen (unangemeldet) kommen?