Abgeschickt von Schubert am 19 Juli, 2005 um 14:11:24
Welche Einkunftsgrenzen gelten unter folgenden Bedingungen:
- Hausneubau für Lebensgemeinschaft mit einem gemeinsamen Kind, wobei nur ein Partner Eigentümer des Hauses + Grundstückes ist (auch die Finanzierung wird nur durch diese Person getragen)
- der allein bauende Partner hat Anspruch auf einen Kinderfreibetrag
Die Hauptfrage in diesem Zusammenhang ist, ob der Kinderfreitrag in Höhe von 30.000€ um die Hälfte gekürzt wird.