Abgeschickt von Ina am 15 Juli, 2005 um 20:51:08:
Inwieweit darf man mit dem Brandschutz in den Bestandschutz eingreifen? Ist es überhaut erlaubt?
Beispiel: Altbau/Fabrik usw., die neuen Vorschriften nicht entsprechen, aber nach den alten gebaut wurden.