Erschliessung unvollständig und mangelhaft


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Abgeschickt von Daniel am 11 Juli, 2005 um 15:23:17

Hallo,

bei unserem privaten Bauvorhaben liegen wir in einem Baugebiet mit ca. 20 Bauplätzen. Im Rahmen der Erschliessung seitens der Gemeinde wurden die Erschliessungsstraßen ca. 1,00 Meter höher gelegt. Die Grundstückskäufer mussten ihre Grundstücke also bis zur Straßenhöhe auffüllen.

In den Zusammenhang stellt sich folgendes Problem dar. Unser Grundstück liegt am Ende einer Stichstraße. Die Stichstraße endet am Anfang unseres Grundstücks. Von dort aus soll später ein Gehweg an unserem Haus vorbei in einen späteren Bauaubschnitt geführt werden. (Der Gehweg steht auch schon im Bebauungsplan.)
Durch die Geländeerhöhung stellt sich dieser Gehweg allerdings als 1,00 Meter tiefer Graben zwischen 2 Grundstücken dar. Die Gemeinde weigert sich bis jetzt diesen Bereich aufzufüllen. Haben wir ein Anrecht darauf? (Vielleicht über die Verkehrssicherungspflicht o.ä.?)

Und ein weiteres allgemeines Problem liegt vor. Die Hauptstraße des Baugebietes wurde asphaltiert. Unsere Stichstraße allerdings nur geschottert. Erst beim Endausbau in 3 Jahren soll hier eine ordentliche Straße entstehen. Die Schotterpiste weist viele Buckel auf, ist also sehr schlecht zu befahren. Ferner stehen die Gas- und Wasserhydranten 10-15 cm aus der Schotterschicht hinaus.
Hat man da ein Recht, dieses Misstand von der Gemeinde beheben zu lassen? Und wie kann man da begründen?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!



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