Abgeschickt von Rudi am 06 Juli, 2005 um 23:51:28
Antwort auf: Baugenehmigung 1936 von Axel R. am 06 Juli, 2005 um 07:43:22:
sonst bekommen sie unter Umständen eine Abrißverfügung für die Veranda. Leider gibt es genügend Bauamtsleiter und Dezernenten die sich über derartige Verfügungen profilieren.