Abgeschickt von Tom am 06 Juli, 2005 um 12:38:00:
Angenommen T hat vor 20 Jahren eine Garage auf die Grundstücksgrenze gebaut und dazu die schriftliche Genehmigung des Nachbarn N erhalten. Kurz darauf hat T noch ein Abflussrohr ergänzt, das über die Grenze hinausragt und hierfür die mündliche Genehmigung des N erhalten. Ins Grundbuch wurde nichts eingetragen.
Nun will der Sohn S des mittlerweile verstorbenen Nachbarn N plötzlich, dass T das Rohr beseitigt.
1. Waren die Genehmigungen wirksam ?
2. Wenn nicht, gibt es so etwas wie "Verwirkung" des Beseitigungsanspruchs nach 20 Jahren ?
Vielen Dank