Abgeschickt von Harm Schenk am 01 Juli, 2005 um 22:40:26
Hallo,
bei der heutigen "Inspektion" meines Hauses (Baujahr 1999) wurden Risse in der Giebelwand (1 Horizontalriss sowie je ein Riss in den beiden oberen Ecken des Fensters)festgestellt; diese sind nur bei genauer Betrachtung sichtbar u. waren bei der letztjährigen "Inspektion" noch nicht sichtbar. Weiterhin lösen sich auf dem Balkon die Fliesen - auch das war letztes Jahr noch nicht feststellbar.
Die Gewährleistungsfrist betrug 5 Jahre ist nun also abgelaufen ...
Gibt es eine Möglichkeit den Bauunternehmer zur Beseitigung dieser Mängel als "verdeckte Mängel" zu zwingen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
Harm Schenk