Abgeschickt von J.K. am 29 Juni, 2005 um 08:52:46:
Antwort auf: Höhenunterschied von Grundstücken von Indianer am 21 Juni, 2005 um 15:34:17:
Ganz einfach: Derjenige der Veränderungen herbeiführt wie Abgrabungen oder Aufschüttungen muss die Kosten der Abstützung tragen!
: Hallo liebe Leser!
: Wer ist grundsätzlich verantwortlich? :
: Zwei Grundstücke, eins voher bebaut, Grundstück liegt ca. 50 cm höher, das andere später bebaut, Grundstück demnach 50 cm tiefer gelegen.
: Wer ist hier verantwortlich für die Befestigung?