Abgeschickt von Willi am 29 Juni, 2005 um 08:44:34:
Antwort auf: Gartenhaus genehmigungsfrei von Blumhardt am 24 Juni, 2005 um 12:07:31:
Anhang zu § 50 Abs. 1 direkt die Nr.1 dort steht 40 Kubikmeter umbauter Raum oder ähnlich.
Landesbauordnung gibt also Auskunft und wenn noch Fragen sind, dann bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde in der Sprechstunde nachfragen.
: Mich interessiert, wie groß ein genehmigungsfreies Gartenhaus in Baden-Württemberg speziell im Rems Murr Kreis sein darf. Gibt es Literatur wo man so etwas nachlesen kann