Abgeschickt von Helge Radloff am 27 Juni, 2005 um 10:43:19
Guten Tag, wie haben ein Grundstück (Olpe-NRW) in Hanglage. Nach Auskunft des Bauamtes dürfen innerhalb der Abstandsflächen keine Aufschüttungen(auch nicht im Minimalbreich) vorgenommen werden; Abgrabungen mit Sicherstellung des Grenzverlaufes jedoch ist zulässig. Kann mir jemand zeigen wo das schrifttlich fixiert ist?