Re: Einfriedung Abstand


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Abgeschickt von Gero am 30 Maerz, 2005 um 09:48:49:

Antwort auf: Einfriedung von Michael am 01 Maerz, 2005 um 15:11:48:

Das ergibt sich unmittelbar aus dem Nachbarrechtsgesetz NRW! Das private Nachbarrecht ist Ausfluss des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses und daher vom Grundsatz wechselseitiger Rücksichtnahme geprägt. Die nachbarrechtlichen Verhaltenspflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den nachbarrechtlichen Landesgesetzen, die nur für das Gebiet des jeweiligen Landes gelten, konkretisiert. In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz vom 15. April 1969. Ziel des Gesetzes ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen den oft gegensätzlichen Interessen der Nachbarn zu finden. Es enthält u.a. Regelungen über Grenzabstände für Gebäude und für Pflanzen sowie zu Einfriedigungen.



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