Abgeschickt von Erich Bauer am 19 Juni, 2005 um 20:37:45
Antwort auf: Gartenschuppen genehmigungsfrei von Max K. am 19 Juni, 2005 um 15:36:43:
Wenn jemand mit dem Text des § 65 BauO NRW für seinen konkreten Fall nicht zurecht kommt, muss er sich eben bei der Baugenehmigungsbehörde oder bei einem Baurechtssprezialisten schlau machen.