Abgeschickt von Schiera1967 am 14 Juni, 2005 um 17:51:07
Antwort auf: Randsteine auf Grundstücksgrenze von Stefan am 10 Juni, 2005 um 20:01:14:
Wenn der Nachbar einverstanden ist dann JA sonst NEIN !
: Ein Beton-Randstein soll auf der Grundstücksgrenze im Einfahrtsbereich gesetzt werden, um den zu verlegenden Pflasterbelag seitlich abzustützen. Darf das Fundament des Randsteines (Schotter und Magerbeton) zu diesem Zweck
: teilweise auf dem Nachbargrundstück angelegt werden?