Abgeschickt von Paul am 14 Juni, 2005 um 13:01:34
Hallo Zusammen!
Kann bzw. darf in einem dem Kaufbertrag beiliegenden Bebauungsplan eines Gesamtgeländes z.B. Wohnneubaugebiet, in dem das zu erwerbende Grundstück/Haus markiert wird, dieser Beabuungsplan später d.h. nach dem Erwerb dahingehend abgeändert werden, dass die Umgebung des erworbenen Grundstücks/Hauses weniger interessant und damit weniger wert ist (z.B. durch Verbauung der vormals freien Sicht mit Gebäuden o.ä.)?
Vielen dank für die Information!
Gruß JPH