Abgeschickt von Dirk am 10 Juni, 2005 um 11:10:32
Antwort auf: Baulast + Schallschutzgutachten NRW von Stephanie Jäger am 04 April, 2005 um 14:05:02:
Hallo,
vor exakt dem gleichen Problem stehe ich auch, nur reicht bei mir lt. Bauaumt ein rechnerischer Nachweis.
Kennt sich hier jemand aus ? Ist ein derartiger Aufwand nötig?
Dirk Utman
: Hallo,
: wir möchten ein vorhandenes Einfamilienhaus umbauen, so dass zwei Wohnungen entstehen ( für Eltern + Tochter mit Familie ).
: Der Bauantrag wurde eingereicht mit Dachgauben im Dachgeschoss.
: Genehmigt wurde die Baugenehmigung mit Zwerchhäusern.
: Dies bedeutete eine erhebliche Erhöhung der Baulast, welche uns aber nicht mitgeteilt wurde.
: Wir bekamen nur die Mitteilung, dass der Bauantrag genehmigt sei und derjenige, welcher die Baulast unterschreiben sollte bekam einen gehörigen Schrecken.
: Hätte das Bauamt uns das mitteilen müssen, dass sich da eine Änderung ergeben hat? In der Baugenehmigung ist kein Wort davon zu lesen.
: Ausserdem steht drin, dass wir ein Schallschutzgutachten erstellen lassen müssen?
: Warum das? Es wird ein vorhandenes Einfamilienhaus doch nur mit Anbau und einem neuen Dach erweitert.
: Wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.