Abgeschickt von Dirk am 09 Juni, 2005 um 11:45:18
Ist ein Außengerät einer Split-Klimaanlage durch Nachbarn genehmigungspflichtig?
Ich möchte es auf meinem Balkon installieren lassen, in ca. 2,50 m Höhe. Der Luftstrom bläst nicht zum Nachbarhaus (ca. 5 m gegenüber vom Balkon), sondern auf die andere Seite meines Balkons.
Ist eine eventuelle Genehmigungspflicht von der Luftaustrittsrichtung, der Lautstärke, der Optik, der Größe oder anderen Faktoren abhängig?