Abgeschickt von Danny Luyckx am 09 Juni, 2005 um 10:56:53
Frage
Der Fall:
2 Aneinander gereiten 4 Famielenhäuser mit hinter den Häuser eine schöne große Grünanlage (durchgehend verbunden ohne Grenzzaun dazwischen)
Bestand:
Der Nachbar hat vor eine große Terasse an zu legen und beabsichtigt die bis zur Grundstücksgrenze zu bauen
Frage:
Gibt es eine Verordnung wo definiert wird, das er einen Mindestabstand zur Grenze des Nachbarschaftsgrundstückes ein zu halten hat oder kann er bis plan an der Grenze, seine Terasse verlegen???