Re: Müllstellplätze nicht im Kaufvertrag


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Abgeschickt von Rudi am 08 Juni, 2005 um 10:52:44

Antwort auf: Müllstellplätze nicht im Kaufvertrag von Rosagedi am 07 Juni, 2005 um 20:54:16:

Die evtl. Minderung des Grundstückswertes kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Die Nutzung des Nachbargrundstücks, ob Parkplatz oder Stellplatz für Müllcontainer, halte ich für zulässig. Der Nachbar darf natürlich auch die Nutzung seines Grundstücks im zulässigen Rahmen verändern. Anders ist die Lage zu beurteilen, wenn es zu erheblichen und nachweisbaren Geruchsbelästigungen auf Ihrer Terrase kommt.

P.S: Meine Mülltonnen stehen nur 2 m vom Sitzplatz meines Nachbarn entfernt. Es ist nur ein Zaun dazwischen. Beschwerden hat es bis heute nicht gegeben.





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