Re: Änderung Bebauungsplan


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 11 Mai, 2023 um 10:17:28:

Antwort an: Re: Änderung Bebauungsplan posted by Bauassessor am 10 Mai, 2023 um 18:59:25:

Guten Tag, Herr Bauassessor!

Ohne Kenntnis des Bebauungsplans und seiner Begründung wird man in der Tat wenig bis gar nichts zu den Erfolgsaussichten einer Bebauungsplanänderung oder einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sagen können.
Ich hatte allerdings der Sachverhaltsschilderung nicht entnommen, dass eine Wohnnutzung ausgeschlossen wurde, sondern dass die Nutzung der Garage zu Wohnzwecken untersagt wurde. Das wäre bauordnungsrechtlich schon wegen der formellen Illegalität ein völlig nachvollziehbarer und üblicher Vorgang, ohne dass man dadurch schon etwas hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen oder städtebaulichen Gegebenheiten antizipieren könnte.

Seit einiger Zeit wäre es im Übrigen für eine Befreiung von den Festsetzung des Bebauungsplans auch ausreichend, wenn die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung als einem Ausdruck des Wohls der Allgemeinheit eine solche Befreiung erfordern. Das Kriterium der städtebaulichen Vertretbarkeit der Abweichung müsste dann nicht mehr bemüht werden.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther




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